Datenverarbeitungsvertrag - Sigmoid Creativity SRL (Cleanvoice)
Diese Datenverarbeitungsvereinbarung ("Vereinbarung") wird geschlossen von und zwischen:
- der natürlichen oder juristischen Person, die auf das Produkt (wie unten definiert) zugreift und es für die Bearbeitung von Podcasts nutzt ("Kunde"); und
- Sigmoid Creativity SRL, ein nach rumänischem Recht gegründetes und funktionierendes Unternehmen mit Sitz in 25 Argentina Street, District 1, Bukarest, Rumänien, Steuernummer 44318031, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer. J40/8970/2021 ("Cleanvoice").
Im Folgenden werden die Parteien gemeinsam als "Parteien" und einzeln als "Partei" bezeichnet.
WOHLVERSTAND
- Cleanvoice bietet ein Softwareprodukt an, das für die Transkription, Zusammenfassung, Audio- und Videoverbesserung und Analyse von Podcasts verwendet werden kann, entweder über die unter https://cleanvoice.ai/ verfügbare Plattform oder über eine API-Integration ("Produkt");
- Der Kunde möchte das Produkt gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Produkts oder einer anderen von den Parteien geschlossenen Vereinbarung ("Hauptvertrag") nutzen.
- Zur Erfüllung des Hauptvertrags verarbeiten die Parteien personenbezogene Daten als Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter oder als Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter (je nachdem, wie der Kunde das Produkt nutzt);
- Die Parteien haben beschlossen, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu regeln, um den Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergeben, nachzukommen.
ES WIRD FOLGENDES VEREINBART:
1. Begriffsbestimmungen und Auslegung
1.1 Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe und Ausdrücke in Großbuchstaben haben die folgende Bedeutung:
- "Vereinbarung" bedeutet diese Datenverarbeitungsvereinbarung und alle Anhänge;
- Anwendbare Gesetzgebung" bedeutet GDPR, jedes relevante Gesetz zur Umsetzung der GDPR oder zur Regelung des Schutzes personenbezogener Daten sowie alle Richtlinien, Verhaltenskodizes oder andere von den zuständigen Behörden herausgegebene Dokumente;
- Personenbezogene Daten des Auftraggebers" bedeutet alle personenbezogenen Daten, die von Cleanvoice im Namen des Auftraggebers gemäß oder in Verbindung mit dem Hauptvertrag verarbeitet werden;
- EWR" bedeutet den Europäischen Wirtschaftsraum;
- "GDPR" bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG;
- Dienste" bezeichnet die Podcast-Transkription, Zusammenfassung, Audio- und Videoverbesserung und Analysedienste, die Cleanvoice anbietet.
- "Unterauftragnehmer" oder "Unterauftragsverarbeiter" bezeichnet jede Person, die von oder im Namen von Cleanvoice mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt wird.
1.2 Die Begriffe "Kommission", "für die Verarbeitung Verantwortlicher", "betroffene Person", "Mitgliedstaat", "personenbezogene Daten", "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten", "Verarbeitung", "Auftragsverarbeiter" und "Aufsichtsbehörde" haben die gleiche Bedeutung wie in der DSGVO, und die entsprechenden Begriffe sind entsprechend auszulegen.
1.3 Jeder andere in Großbuchstaben geschriebene Begriff hat die in der Vereinbarung definierte Bedeutung.
2. Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten
2.1 Bei der Verarbeitung der persönlichen Daten des Kunden:
- Der Kunde handelt als Verantwortlicher oder als Verarbeiter der Nutzer seines Produkts (wobei die Nutzer die Verantwortlichen sind);
- Cleanvoice handelt als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter des Auftraggebers (je nach der Eigenschaft des Auftraggebers in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Auftraggebers sowie der Beziehung zwischen dem Auftraggeber und den Nutzern seines Produkts - Controller oder Auftragsverarbeiter).
2.2 Cleanvoice verarbeitet die personenbezogenen Kundendaten der betroffenen Personen nur zu den in Anhang 1 genannten Zwecken. Cleanvoice verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Anweisungen des Auftraggebers, auch im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, es sei denn, das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates, dem Cleanvoice unterliegt, verlangt dies. In einem solchen Fall unterrichtet Cleanvoice den Auftraggeber vor der Verarbeitung über diese rechtliche Anforderung.
2.3 Der Auftraggeber weist Cleanvoice an und ermächtigt Cleanvoice, jeden Unterauftragnehmer anzuweisen, relevante personenbezogene Daten zu verarbeiten und relevante personenbezogene Daten in ein Drittland zu übermitteln, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen und die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, unter Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags über den Einsatz der Unterauftragnehmer und die Übermittlung der personenbezogenen Daten.
3. Cleanvoice Personal
3.1 Cleanvoice ergreift angemessene Maßnahmen, um die Zuverlässigkeit aller Mitarbeiter, Bevollmächtigten oder Auftragnehmer zu gewährleisten, die Zugang zu den personenbezogenen Daten des Auftraggebers haben, und stellt in jedem Fall sicher, dass der Zugang strikt auf die Personen beschränkt ist, die die betreffenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers kennen bzw. darauf zugreifen müssen, soweit dies für die Zwecke des Hauptvertrags unbedingt erforderlich ist, und um die geltenden Gesetze im Zusammenhang mit den Pflichten dieser Personen gegenüber Cleanvoice einzuhalten, wobei sichergestellt wird, dass alle diese Personen Vertraulichkeitsverpflichtungen oder beruflichen oder gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten unterworfen sind.
4. Sicherheit
4.1 Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen setzt Cleanvoice in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, gegebenenfalls einschließlich der in Artikel 32 Absatz 1 der DSGVO genannten Maßnahmen.
4.2 Bei der Beurteilung des angemessenen Sicherheitsniveaus berücksichtigt Cleanvoice insbesondere die Risiken, die sich aus der Verarbeitung ergeben, insbesondere aus einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
4.3 Cleanvoice hat angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingeführt und wird diese beibehalten, um personenbezogene Daten vor einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu schützen und die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu wahren, und zwar in Übereinstimmung mit den in Anhang 2 beschriebenen Sicherheitsstandards von Cleanvoice und den branchenüblichen Sicherheitsmaßnahmen.
5. Unterverarbeitungen
5.1 Der Auftraggeber ermächtigt Cleanvoice, im Zusammenhang mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers und unter den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen die in Anlage 3 aufgeführten Unterauftragnehmer einzusetzen. Cleanvoice informiert den Auftraggeber schriftlich über jede beabsichtigte Änderung der Liste in Anlage 3.
5.2 Der Auftraggeber hat das Recht, der Hinzufügung oder dem Austausch eines Unterauftragnehmers aus angemessenen Gründen zu widersprechen, indem er seine Einwände innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung von Cleanvoice an Cleanvoice sendet. Cleanvoice stellt dem Auftraggeber auf dessen schriftliches Ersuchen hin die Informationen zur Verfügung, die er benötigt, um sein Widerspruchsrecht auszuüben. Erhebt der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist keine Einwände, so wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der von Cleanvoice mitgeteilten Änderung zustimmt.
5.3 Beim Einsatz eines neuen Unterauftragnehmers berücksichtigt Cleanvoice Kriterien wie die vom Unterauftragnehmer angebotenen Garantien in Bezug auf technische und organisatorische Maßnahmen, seine Fachkenntnisse, Zuverlässigkeit und Ressourcen.
5.4 Cleanvoice stellt sicher, dass jeder Unterauftragnehmer in der Lage ist, das in diesem Vertrag geforderte Schutzniveau für die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu gewährleisten. Cleanvoice schließt mit jedem Unterauftragnehmer einen Vertrag ab, der ähnliche Verpflichtungen enthält, wie sie in diesem Vertrag für Cleanvoice festgelegt sind. Auf Verlangen des Auftraggebers stellt Cleanvoice dem Auftraggeber eine Kopie der Unterauftragnehmerverträge (über die Verarbeitung personenbezogener Daten) und aller späteren Änderungen dieser Verträge zur Verfügung, vorbehaltlich der Verpflichtung zur Vertraulichkeit.
6. Rechte der betroffenen Person
6.1 Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt Cleanvoice den Auftraggeber durch die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, soweit dies möglich ist, um die Verpflichtungen des Auftraggebers zur Beantwortung von Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Person gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu erfüllen.
6.2 Cleanvoice wird:
a) den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sie eine Anfrage einer betroffenen Person gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält; und
b) dafür sorgen, dass Cleanvoice diese Anfrage nur auf dokumentierte Anweisung des Auftraggebers oder gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften, denen Cleanvoice unterliegt, beantwortet; in diesem Fall wird Cleanvoice den Auftraggeber in dem nach den anwendbaren Rechtsvorschriften zulässigen Umfang über diese rechtlichen Anforderungen informieren, bevor Cleanvoice die Anfrage beantwortet.
7. Verletzung von personenbezogenen Daten
7.1 Cleanvoice benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch 72 Stunden, nachdem Cleanvoice von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers Kenntnis erlangt hat, und stellt dem Auftraggeber ausreichende Informationen zur Verfügung, damit der Auftraggeber seinen Verpflichtungen zur Meldung oder Information der betroffenen Personen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der geltenden Gesetzgebung nachkommen kann.
7.2 Cleanvoice arbeitet mit dem Auftraggeber zusammen und unternimmt auf Anweisung des Auftraggebers angemessene kommerzielle Schritte, um bei der Untersuchung, Abschwächung und Behebung eines solchen Verstoßes gegen den Schutz personenbezogener Daten zu helfen.
8. Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
8.1 Cleanvoice unterstützt den Auftraggeber in angemessener Weise bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und der vorherigen Konsultation von Aufsichtsbehörden oder anderen zuständigen Datenschutzbehörden, die der Auftraggeber nach vernünftigem Ermessen gemäß Artikel 35 oder 36 der Datenschutz-Grundverordnung oder gleichwertigen Bestimmungen anderer anwendbarer Rechtsvorschriften für erforderlich hält, und zwar jeweils ausschließlich in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers durch Cleanvoice und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Cleanvoice vorliegenden Informationen.
9. Löschung oder Rückgabe von persönlichen Kundendaten
9.1 Vorbehaltlich der Abschnitte 9.2 und 9.3 wird Cleanvoice unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 14 Werktagen nach dem Datum der Beendigung von Dienstleistungen, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden beinhalten ("Beendigungsdatum"), alle Kopien dieser personenbezogenen Daten des Kunden löschen und für deren Löschung sorgen.
9.2 Vorbehaltlich Abschnitt 9.3 kann der Auftraggeber nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an Cleanvoice innerhalb von 14 Werktagen nach dem Beendigungsdatum verlangen, dass Cleanvoice (a) eine vollständige Kopie aller personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch sichere Dateiübertragung in einem Format, das der Auftraggeber Cleanvoice angemessenerweise mitteilt, an den Auftraggeber zurückgibt und (b) alle anderen Kopien der von Cleanvoice verarbeiteten personenbezogenen Daten des Auftraggebers löscht und für deren Löschung sorgt. Cleanvoice wird einer solchen schriftlichen Aufforderung innerhalb von 14 Werktagen nach dem Beendigungsdatum nachkommen.
9.3 Cleanvoice ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers in dem Umfang und für den Zeitraum aufzubewahren, wie es die anwendbaren Rechtsvorschriften vorschreiben, und zwar immer unter der Voraussetzung, dass Cleanvoice die Vertraulichkeit aller personenbezogenen Daten des Auftraggebers gewährleistet und sicherstellt, dass diese personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur für den Zweck bzw. die Zwecke verarbeitet werden, die in den anwendbaren Rechtsvorschriften, die ihre Speicherung vorschreiben, festgelegt sind, und für keinen anderen Zweck.
10. Prüfungsrechte
10.1 Vorbehaltlich Abschnitt 10.2 stellt Cleanvoice dem Auftraggeber auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieses Vertrags nachzuweisen, und ermöglicht und unterstützt Prüfungen, einschließlich Inspektionen, durch den Auftraggeber oder einen vom Auftraggeber beauftragten Prüfer in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch Cleanvoice.
10.2 Der Kunde, der ein Audit durchführt, informiert Cleanvoice in angemessener Weise über ein Audit oder eine Inspektion, die gemäß Abschnitt 10.1 durchgeführt werden sollen, und unternimmt angemessene Anstrengungen (und stellt sicher, dass jeder seiner beauftragten Auditoren diese unternimmt), um Schäden, Verletzungen oder Störungen an den Räumlichkeiten, der Ausrüstung, dem Personal und dem Geschäft von Cleanvoice zu vermeiden (oder, falls dies nicht möglich ist, zu minimieren), während das Personal von Cleanvoice im Rahmen eines solchen Audits oder einer solchen Inspektion tätig ist. Cleanvoice muss für die Zwecke einer solchen Prüfung oder Inspektion keinen Zugang zu seinen Räumlichkeiten gewähren:
a) einer Person, es sei denn, sie legt einen angemessenen Nachweis ihrer Identität und Befugnis vor;
b) außerhalb der normalen Geschäftszeiten in diesen Räumlichkeiten; oder
c) für die Zwecke von mehr als einem Audit oder einer Inspektion in Bezug auf Cleanvoice in einem Kalenderjahr, mit Ausnahme von zusätzlichen Audits oder Inspektionen, die: i) der Auftraggeber, der ein Audit durchführt, dies vernünftigerweise für notwendig hält, weil er echte Bedenken hinsichtlich der Einhaltung dieses Vertrags durch Cleanvoice hat, oder ii) der Auftraggeber gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften, einer Aufsichtsbehörde oder einer ähnlichen, für die Durchsetzung der anwendbaren Rechtsvorschriften zuständigen Regulierungsbehörde zur Durchführung einer solchen Prüfung verpflichtet oder aufgefordert ist.
10.3 Cleanvoice informiert den Auftraggeber, wenn eine Anweisung seiner Meinung nach gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen der Union oder eines Mitgliedstaats verstößt.
11. Übertragungen personenbezogener Daten außerhalb der EU/des EWR
11.1 Cleanvoice kann personenbezogene Daten des Kunden an andere Orte außerhalb der EU/des EWR übertragen und verarbeiten, wenn dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.
11.2 Jegliche Übertragung personenbezogener Kundendaten gemäß dieser Klausel 11 muss in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften und auf der Grundlage gültiger Übertragungsmechanismen erfolgen.
11. Geltendes Recht und Gerichtsstand
11.1 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Rumäniens.
11.2 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, die von den Parteien nicht gütlich beigelegt werden können, sind ausschließlich die Gerichte in Bukarest, Rumänien, zuständig.
12. VERSCHIEDENES
12.1 Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses Vertrages und anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich der Bestimmungen des Hauptvertrages, hat dieser Vertrag in Bezug auf die Datenschutzverpflichtungen Vorrang.
12.2 Müssen die Verpflichtungen der Parteien aufgrund von Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften oder aufgrund des Erlasses von Standardvertragsklauseln durch die Kommission oder die Aufsichtsbehörde geändert werden, einschließlich der Änderung oder Annahme neuer Standardvertragsklauseln für internationale Übermittlungen, verpflichten sich die Parteien, diese Vereinbarung entsprechend zu ändern.
Anhang 1: Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten
Dieser Anhang 1 enthält bestimmte Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung.
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden:
- Die personenbezogenen Daten des Kunden werden während des Bestehens des Hauptvertrags oder wie anderweitig im Hauptvertrag festgelegt verarbeitet;
- Danach werden die personenbezogenen Daten des Kunden für einen Zeitraum gespeichert, der zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen und der berechtigten Interessen von Cleanvoice erforderlich ist.
Art und Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden:
- Die Bereitstellung von Dienstleistungen, einschließlich:
- Transkription von Podcasts, Audio- und Videoinhalten: Umwandlung des gesprochenen Wortes in Audio- und Videodateien in schriftlichen Text.
- Zusammenfassen von Inhalten: Erstellung prägnanter Zusammenfassungen von transkribierten Inhalten.
- Audio- und Videoverbesserung: Verbessern der Qualität von Audio- und Videodateien durch Rauschunterdrückung, Entzerrung und andere Techniken.
Die Arten der zu verarbeitenden personenbezogenen Kundendaten
- Alle personenbezogenen Daten natürlicher Personen, die im Podcast enthalten sind.
Die Kategorien der betroffenen Personen, auf die sich die personenbezogenen Daten des Kunden beziehen:
- Natürliche Personen, deren personenbezogene Daten in den Podcasts enthalten sind oder deren personenbezogene Daten von Cleanvoice (als Auftragsverarbeiter / Unterauftragsverarbeiter) infolge der Integration seines Produkts durch den Kunden verarbeitet werden.
Verarbeitungsvorgänge
- Cleanvoice speichert die personenbezogenen Daten des Kunden;
- Cleanvoice verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers in jeder anderen Weise, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.
Anhang 2 - Technische und organisatorische Maßnahmen
Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos mit unterschiedlichem Wahrscheinlichkeitsgrad und Schweregrad für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen setzt Cleanvoice die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen ein, um ein diesem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten:
- Pseudonymisierungs- und Verschlüsselungsmaßnahmen für personenbezogene Daten;
- Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und ständigen Belastbarkeit der Verarbeitungssysteme und -dienste;
- Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Verfügbarkeit von und der Zugang zu personenbezogenen Daten im Falle eines physischen oder technischen Zwischenfalls rechtzeitig wiederhergestellt werden kann;
- Verfahren zur regelmäßigen Prüfung, Bewertung und Beurteilung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung;
- Maßnahmen zur Benutzeridentifizierung und -autorisierung;
- Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten während der Übermittlung;
- Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten während der Speicherung;
- Maßnahmen zur Gewährleistung der Ereignisprotokollierung;
- Maßnahmen zur Steuerung und Verwaltung der internen Informationssysteme und der Informationssicherheit;
- Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Anhang 3: Liste der Unterauftragsverarbeiter
Die folgenden Unterauftragsverarbeiter gelten zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung als vom Kunden zugelassen:
Anhang 3: Liste der Unterauftragsverarbeiter
Die folgenden Unterauftragsverarbeiter gelten zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages als vom Kunden genehmigt:
Digital Ocean
Kategorie | Details |
---|---|
Name | DigitalOcean, LLC |
Adresse | New York, 101 6th Ave, Vereinigte Staaten |
Website | digitalocean.com |
Datenstandort | Deutschland |
Zweck | Infrastruktur und Speicherung |
Verarbeitete Daten | Video-/Audioinhalte |
Hetzner
Kategorie | Details |
---|---|
Name | Hetzner Online GmbH |
Adresse | Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland |
Website | hetzner.com |
Datenstandort | Deutschland |
Zweck | Infrastruktur und Speicherung |
Verarbeitete Daten | Technische IDs, Kontakt, Gerät, Video-/Audioinhalte, Verhalten |
Cloudflare
Kategorie | Details |
---|---|
Name | Cloudflare, Inc. |
Adresse | 101 Townsend St, San Francisco, CA 94107, USA |
Website | cloudflare.com |
Datenstandort | Europäischer Wirtschaftsraum |
Zweck | Speicherung, Bereitstellung von Inhalten und DDoS-Schutz |
Verarbeitete Daten | Technische IDs, Verkehrsdaten, Video-/Audioinhalte |
Häschen
Kategorie | Details |
---|---|
Name | BunnyWay d.o.o. |
Adresse | Dunajska cesta 165, 1000 Ljubljana, Slowenien |
Website | bunny.net |
Datenstandort | Europäischer Wirtschaftsraum |
Zweck | Speicherung und Bereitstellung von Inhalten |
Verarbeitete Daten | Technische IDs, Verkehrsdaten, Video-/Audioinhalte |
Runpod
Kategorie | Details |
---|---|
Name | RunPod Inc. |
Adresse | 102 Lakeland Avenue, Dover, DE 19901, Vereinigte Staaten |
Website | runpod.io |
Datenstandort | Europäischer Wirtschaftsraum |
Zweck | Cloud Computing |
Verarbeitete Daten | Video-/Audioinhalte |
Anthropic
Kategorie | Details |
---|---|
Name | Anthropic PBC |
Adresse | 398 11th Street, San Francisco, CA 94103, USA |
Website | anthropic.com |
Datenstandort | Global |
Zweck | KI-gestützte Verarbeitung |
Verarbeitete Daten | Benutzeranfragen, Verarbeitungsergebnisse |